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Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Senioren in Hamburg
Nach der in Hamburg veröffentlichten „Rahmenplanung der pflegerischen Versorgungsstruktur bis 2010“ werden im Jahr 2010 rund 2.000 Pflegebedürftige mehr in Hamburg leben als heute. Es wohnen dann ca. 45.000 vorwiegend älteren Menschen in Hamburg, die der Pflege durch Angehörige, ambulante Dienste, Tagespflegestätten oder stationäre Pflege bedürfen.
Hamburg stellt sich dieser Herausforderung, in dem es zeitgemäße Betreuungskonzepte fördert. In diesem Sinne unterstützt die Behörde für Soziales Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg u. a. die Initiierung von ambulanten und stationären Wohngemeinschaften für Senioren, insbesondere für demenziell erkrankte Menschen. Diese ambulante Wohnform wird zunehmend von Senioren und Angehörigen als Alternative zum Heimaufenthalt nachgefragt und soll zukünftig ein wesentlicher Baustein zur Weiterentwicklung einer seniorengerechten Stadt sein.
Die Fachbehörde hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Initiierung von Wohngemeinschaften zu unterstützen:
Der Runde Tisch zur Förderung von Wohngemeinschaften in Hamburg
Auf Initiative der Behörde für Soziales und Familie wurde 2003 zu diesem Zweck ein Runder Tisch eingerichtet. Das Angebot richtet sich an alle Fachleute, die mit dem Thema in ihrem Arbeitsfeld befasst und an der Förderung von Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Senioren in Hamburg interessiert sind.
Ziel ist es, mit den Mitgliedern des Runden Tisches die Grundlagen für die genannten Voraussetzungen zu erarbeiten und gegebenenfalls für die Umsetzung vorzubereiten, den Informationsaustausch über entstehende und bestehende Projekte zu pflegen und Kriterien für die Qualitätsentwicklung in Wohngemeinschaften zu erarbeiten und weiterzuentwickeln.
Investive Förderung durch die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz
Die Fachbehörde fördert im Einzelfall ambulante und stationäre Wohngemeinschaften investiv mit einem Betrag von bis zu 250 Tsd. € pro Wohnprojekt nach folgenden fachlichen Kriterien:
Ausgewogene Verteilung der Wohngruppen auf die Bezirke
Es soll möglichst in allen Bezirken eine Wohnvielfalt für pflegebedürftigen Senioren entstehen.
Einbindung in das Gemeinwesen
Das Projekt sieht Kontakt- und Begegnungsmöglichkeiten im Stadtteil vor. Der Standort der Wohngemeinschaft ist geeignet, um diese Voraussetzungen zu schaffen.
Berücksichtigung von Pflegebedürftigen mit geringem Einkommen
Die Größe des Wohnraumes und die Höhe der Miete ermöglicht es auch diesem Personenkreis, in einer Wohngemeinschaft zu leben.
Die rechtlichen Anforderungen an Wohngemeinschaften werden erfüllt
Die rechtlichen Anforderungen an Wohngemeinschaften werden erfüllt. Das Projekt erfüllt entweder alle Voraussetzungen für eine ambulante Versorgung oder es erfüllt die Anforderungen für Wohngemeinschaften nach dem Heimgesetz.
Mit der Förderung soll ein Anreiz geschaffen werden, vorhandenen Wohnraum für die Zwecke von Wohngemeinschaften umzubauen oder - insb. bei Neubauten - die notwendigen Gemeinschaftsflächen vorzusehen. Gegenstand der investiven Förderung ist ferner eine der Zielgruppe entsprechende Ausstattung der Gemeinschaftsflächen und in diesem Zusammenhang Dienstleistungen, die beim Aufbau einer Wohngemeinschaft erforderlich sind (z.B. für die Begleitung der Angehörigengruppe während der Aufbauphase einer ambulanten Wohngemeinschaft).
Einrichtung einer Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften
Um zügig eine Angebotsvielfalt bei den Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Senioren in Hamburg entwickeln zu können, ist eine zentrale Anlaufstelle erforderlich, die insbesondere Wohnplatzinteressenten, Wohnungsbauunternehmen und Investoren über das Angebot informiert, Wohnplätze vermittelt und unbürokratisch an die entsprechenden Fachleute (z.B. für Bauplanung, Selbsthilfe und Pflege) vermittelt. Seit Dezember 2005 gibt es in Hamburg eine von der Fachbehörde geförderte Koordinationsstelle für Wohngemeinschaften.